§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen mantrailing-quality und dem/der Veranstaltungs-, Kurs- und Trainingsteilnehmer/in (im Folgenden allgemein Teilnehmer) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungs- und Kursbeschreibungen von mantrailing-quality oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Kursen, Trainings, und Veranstaltungen. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. mantrailing-quality behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen vom Inhalt und Ablauf des Seminars, Workshops, Kurses oder sonstiger Veranstaltung (Leistungen) zu erklären und Preisanpassungen vorzunehmen, über die die Teilnehmer auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen oder der jeweiligen Ausbildungseinheit informiert werden. Sowohl die Wahl des Trainingsortes und des Hundetrainers obliegt allein mantrailing-quality. Zudem behält sich mantrailing-quality vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen, sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen.
§ 2 Bezahlung (Workshops, Seminare, Themenabende)
Die Kosten für die Veranstaltung werden zwischen mantrailing-quality und dem Teilnehmer vereinbart. Die schriftliche Anmeldung gilt als bindend. Mündliche Absprachen gelten nicht. Die Zahlung ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der jeweiligen Einzelveranstaltung fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin. Sollte der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin sich innerhalb der genannten Frist anmelden, wird der gesamte Betrag sofort fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich mantrailing-quality vor.
§ 2.1 Bezahlung (Kurse und Gruppen Mantrailing)
Die Kosten für die Kurse/Gruppen sind bei mantrailing-quality zu erfragen. Die schriftliche Anmeldung eines Kurses bzw. Gruppentrainings gilt als bindend. Sollte keine schriftliche Anmeldung vorliegen, werden dennoch bei Bezahlung des Kurses die Teilnahmebedingungen automatisch akzeptiert. Mündliche Absprachen gelten nicht. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Anmeldung per Überweisung oder in bar zu zahlen, ansonsten verfällt die Anmeldung. Die darauf folgenden Zahlungen sind dann spätestens 2 Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses/Gruppe fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin. Sollte der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin sich innerhalb der genannten Frist anmelden, wird der gesamte Betrag sofort fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich mantrailing-quality vor.
§ 2.2 Bezahlung (Einzeltraining und Gruppen bzw. Offene Gruppen)
Die Zahlung für das Einzeltraining bzw. die Gruppenstunden werden in bar direkt nach dem Unterricht entrichtet. Bei Absage innerhalb einer Frist von 24 Stunden fällt die gesamte Gebühr an. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.
Ab einer Entfernung von 5 Kilometern wird Ihnen eine Kilometerpauschale von 50 Cent/Kilometer berechnet. Bei einer Entfernung von mehr als 20 km wird Ihnen zusätzlich die Anfahrtszeit berechnet.
§ 2.3 Bezahlung (Einsatzkurs und Instruktorenkurs)
Mit der Anmeldung zum Kurs geht der Teilnehmer die Verpflichtung ein, die Kurskosten zu begleichen.
Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus der Summe der Kurskosten aller Ausbildungseinheiten und ist in Gesamtheit zu zahlen. Die Zahlungsmodalitäten werden mit der Anmeldung zum Kurs schriftlich vereinbart.
Es bestehen folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Zahlung der Gesamtsumme der Kurskosten
Bei Zahlung des Gesamtbetrages werden 3 % Skonto gewährt.
Zahlung der Kosten je Ausbildungseinheit
Sie sind spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Ausbildungseinheit fällig oder vor Beginn dieser vor Ort in bar zu zahlen.
§ 3 Rücktritt durch den Teilnehmer (Workshops, Seminare, Themenabende, Veranstaltungen)
Der Teilnehmer kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung beim Veranstalter, jedoch sollte dies spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, danach fallen die unten genannten Stornierungskosten an. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30 % des Entgelts
für die Veranstaltung
bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 50 % des Entgelts
für die Veranstaltung
bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 80 % des Entgelts
für die Veranstaltung
bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung, sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist mantrailing-quality berechtigt, die Teilnahme zu verweigern. Der Teilnehmer ist zu einer Rückforderung der Teilnahmegebühr berechtigt, wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann bzw. mantrailing-quality keinen entsprechenden Ersatztermin anbieten kann. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.
§ 3.1 Rücktritt durch den Teilnehmer (Kurse und Gruppen)
Der Teilnehmer kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Ein frühzeitiger Rücktritt bzw. eine Rückerstattung der Kursgebühr eines laüfenden Kurses ist nicht möglich, es sei denn, beide Parteien einigen sich schriftlich im beiderseitigem Einvernehmen. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter, jedoch sollte dies spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kurses/Gruppe erfolgen, danach fallen die unten genannten Stornierungskosten an. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
bis zwei Wochen vor Beginn des Kurses/Gruppe: 20 % des Entgelts
für den Kurs/Gruppe
bis eine Woche vor Beginn des Kurses/Gruppe: 50 % des Entgelts
für den Kurs/Gruppe
unter einer Woche vor Beginn des Kurses/Gruppe sowie bei Abbruch
des Kurses/Gruppe erfolgt keine Rückerstattung.
Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist mantrailing-quality berechtigt die Teilnahme zu verweigern. Der Teilnehmer ist zu einer Rückforderung der Teilnahmegebühr berechtigt, wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann bzw. mantrailing-quality keinen entsprechenden Ersatztermin anbieten kann. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.
§ 3.2 Rücktritt (Einzeltraining und Gruppen (Erziehung) bzw Offene Gruppen (Mantrailing))
Bei Absage innerhalb einer Frist von 24 Stunden fällt die gesamte Gebühr an. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.
§ 3.3 Rücktritt (Einsatzkurs, Instruktorenkurs)
Aufgrund der Langfristigkeit des Kurses und dem damit einhergehenden Fehlen der Austauschbarkeit von Kursteilnehmern, ist ein Rücktritt grundsätzlich nicht möglich.
Ausnahmen bilden schwere Erkrankungen des Teilnehmers oder seines Hundes. Beides ist durch eine fachkundige Stelle bescheinigen zu lassen
§ 4 Rücktritt
mantrailing-quality kann vom Vertrag zurücktreten,
ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 3 AGB, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
eine Woche vor einer Einzelveranstaltung (Workshops, Themenabende, Veranstaltungen), wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Dabei wird der eingezahlte Betrag von mantrailing-quality voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
Bei Ausfall des Trainers-, Kursleiter-, Dozent-, Referent/in oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung verhindern bzw. unzumutbar erschweren, wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht. Jedoch stellt mantrailing-quality es frei, den Kurs oder Veranstaltung nicht stattfinden zu lassen.
§ 5 Berechtigte Teilnahme und Voraussetzungen
Teilnehmer an Kursen, Trainings oder Veranstaltungen von mantrailing-quality müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. bei Minderjährigen muss eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen. Der teilnehmende Hund muss haftpflichtversichert und gegen Tollwut geimpft sein. Der Teilnehmer/in haftet für alle durch ihn und seinen Hund entstehenden Schäden selbst. Ein Freilauf des Hundes während der Kurse, Trainings und Veranstaltung wird von mantrailing-quality nicht gestattet. Für alle Mantrailingteilnehmer und deren Hunde besteht während des Trainings Warnwestenpflicht. Die Teilnahme ist auf die gemeldete Person beschränkt. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seinen Teilnehmerplatz auf dritte Personen zu übertragen, es sei denn mantrailing-quality wurde darüber schriftlich informiert und willigte ein.
§ 6 Sorgfaltspflicht des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist für eine ordnungsgemäße, dem Tierschutz entsprechende Haltung seines Hundes während der Kurse oder Veranstaltungen verantwortlich. Sollte mantrailing-quality in Hinsicht des Tierschutzes Bedenken haben, oder sollte der/die Teilnehmer/in die allgemeinen Anweisungen missachten, kann mantrailing-quality eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung verweigern. Der Teilnehmer hat dadurch keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Auch hat der Teilnehmer während der Kurse, Trainings und Veranstaltungen auf die Sicherung seines Hundes zu achten, sowie an eine entsprechende Eigensicherung zu denken. Der Teilnehmer, haften für sich und die von Ihm und seinem Hund verursachten Schäden selbst. Die Teilnahme an den Kursen, Trainings oder Veranstaltungen bei mantrailing-quality erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Missachtung der Anweisungen der mantrailing-quality schließt eine Haftung in jedem Fall aus. mantrailing-quality haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers. Dies gilt auch für entstandenen Verletzungen während des Trainings, sowie an Personen, Beschädigungen an Sachen, sowie für solche, die auf Verhalten Dritter einschließlich anderer Teilnehmer, sowie ihrer Hunde zurückzuführen sind.
Ebenso muss der Teilnehmer bei Veranstaltungen sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung und das jeweils gültige Landeshunde- bzw. Naturschutzgesetz beachten.
§ 7 Haftung von mantrailing-quality
Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber mantrailing-quality sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von mantrailing-quality.
mantrailing-quality haftet nicht, wenn das Training (im Ganzen) oder die Veranstaltung ohne Verschulden von mantrailing-quality (z.B.: Krankheit, im Falle höherer Gewalt u.ä.) zum vereinbarten Zeitpunkt nicht stattfinden kann. In diesem Fall ist mantrailing-quality berechtigt, dem Teilnehmer/in einen entsprechenden Ersatztermin anzubieten oder von der Vereinbarung zurückzutreten. Der Teilnehmer ist insoweit nicht zur Minderung der Teilnehmergebühr oder zum Schadensersatz berechtigt. Ansprüche des Teilnehmers gegen mantrailing-quality hat dieser innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Monat, beginnend ab Ende des Trainings (im Ganzen) oder der Veranstaltung, schriftlich gegenüber mantrailing-quality geltend zu machen. Erfolgt die Geltendmachung nicht oder nicht fristgerecht, ist die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche ausgeschlossen, es sei denn, das Unterbleiben der Geltendmachung beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln mantrailing-quality.
§ 8.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, der schriftlich vereinbart wurde. Gerichtsstand ist der Sitz von mantrailing-quality.
§ 9 Sonstiges
Mündliche Absprachen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Soweit eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und/ oder unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oder rechtsverstoßende Geschäftsbedingungen werden durch solche wirksame ersetzt, die dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt der Anmeldung unter besonderer Berücksichtigung des Sinnes und Zweckes der Anmeldung, der Besonderheiten der Veranstaltung und der gewollten Regelungen am nächsten kommt.